Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist eine Überweisung vom Arzt für die Osteopathie / Hormonberatung notwendig?
Ja und nein: Für eine Behandlung in meiner Praxis ist eine Überweisung vom Arzt grundsätzlich NICHT erforderlich!
Jedoch: Falls du eine Rückerstattung der osteopathischen Behandlungskosten bei deiner Krankenkasse beantragen möchtest, ist es sinnvoll vorher ein privates Rezept bei deinem Arzt ( Hausarzt/Orthopäden) zu beantragen. Erkundige dich zusätzlich bitte bei deiner Krankenkasse bezüglich einer möglichen Rückerstattung oder Bezuschussung der Kosten.
Was sollte ich zu meiner Osteopathie-Behandlung mitbringen oder anziehen?
Ich möchte dich der Umwelt zuliebe bitten ein eigenes Handtuch zur osteopathischen Behandlung mitzubringen. Beim ersten Osteopathie-Termin kann es zudem sinnvoll sein, bereits vorliegende Befunde (MRT, CT und/ oder Röntgenbilder), Laborberichte oder Arztbriefe mitzubringen. Was die Kleidung betrifft, so empfehle ich bequeme, lockere Kleidung zu tragen, gerne auch eine kurze Sporthose, Badehose. Ich muss bei der Behandlung die Körperstrukturen ertasten und erfühlen.
Besteht eine Mitgliedschaft im Verband freier Osteopathen?
Ja, ich bin Mitglied im VFO (Verband freier Osteopathen) und besitze alle Kriterien, die für eine eventuelle Kostenerstattung der Krankenkassen notwendig sind. Zusätzlich bilde ich mich jedes Jahr in Fortbildungen weiter und ermögliche Ihnen somit immer die bestmögliche Behandlung.
Auch bin ich seit mehr als 10 Jahren zertifizierte Liebscher & Bracht-Therapeutin. Bitte informiere dich dennoch bei deiner Krankenkasse, ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung der osteopathischen Behandlung erfolgt.
Wie kann ich einen (Online-)Termin vereinbaren?
Bist du Neupatient oder Bestandskunde und hast dich für eine Behandlung oder Beratung in meiner Praxis entschieden? Dann vereinbare am besten gleich telefonisch online oder per E-Mail einen Termin. Bitte benutze ggf. den Anrufbeantworter, denn für deine eigene Ruhe telefoniere ich während einer Behandlung grundsätzlich nicht. Ich rufe dich innerhalb der nächsten 24 Stunden zurück.
Was passiert, wenn ich meinen Termin absagen muss?
Wenn du deinen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kannst, bitte ich dich diesen so früh wie möglich, aber mindestens bis 24 Stunden vor dem Termin, abzusagen. Dann habe ich die Möglichkeit den Termin an den nächsten Patienten weiterzugeben. Bei Absagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, wird ein Ausfallhonorar von 50 € erhoben. Bitte beachte, dass das Ausfallhonorar in der Regel nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen wird.